In unserem FAQ-Bereich haben wir die wichtigsten Fragen rund um die Psychotherapie am Victoriaplatz in Düsseldorf für Sie zusammengestellt. Hier finden Sie schnelle und verständliche Antworten zu organisatorischen Themen, Behandlungsabläufen und weiteren wichtigen Informationen. So erhalten Sie bereits vor Ihrem Termin einen guten Überblick.
Bei einer Psychotherapie handelt es sich um eine Behandlung von seelischen Beschwerden, die auf Gesprächen sowie Techniken auf der mentalen, emotionalen und Verhaltensebene beruht. Sie unterscheidet sich von einer psychiatrischen Behandlung, im Rahmen derer ein:e Patient:in zwecks medikamentöser Behandlung beraten und gegebenenfalls eine medikamentöse Behandlung eingeleitet wird. Sehr vereinfacht ausgedrückt, geht es in der Psychotherapie also um das Sprechen über Probleme, während es in einer psychiatrischen Behandlung eher darum geht, passende Medikamente zur Verbesserung verschiedener Symptome zu finden.
Es gibt vier Arten von Psychotherapie, die von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen werden: Psychoanalyse, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, kognitive Verhaltenstherapie und systemische Therapie. Jedes Therapieverfahren hat bestimmte Merkmale. In unserer Praxis arbeiten ausschließlich psychologische Psychotherapeutinnen mit dem Schwerpunkt kognitive Verhaltenstherapie.
Die kognitive Verhaltenstherapie ist eine wirksame Therapieform und verfügt über eine solide Basis wissenschaftlicher Evidenzen. Im Rahmen einer kognitiven Verhaltenstherapie geht es unter anderem darum, wie sich bestimmte Muster auf gedanklicher, emotionaler und Verhaltensebe über die Lebensgeschichte manifestiert haben und aufrechterhalten werden. Es wird außerdem gemeinsam erarbeitet, wie die betroffene Person letztlich alternativ damit umgehen kann, um sich langfristig wohler zu fühlen. Dafür werden mit therapeutischer Unterstützung alternative Denk- und Verhaltensweisen sowie eine alternative Emotionsregulation angeregt, zum Beispiel über Gespräche, imaginative Techniken (Vorstellungsübungen, z.B. zu einem schönen Tag in 5 Jahren, Ruheorte, etc.), konkrete Übungen (z.B. Atem- und Entspannungsübungen, Perspektivwechsel) oder Verhaltensexperimente. In einer Verhaltenstherapie wird sowohl die gegenwärtige Lebenssituation als auch die Biografie der Person betrachtet und berücksichtigt.
Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Alltag zieht zunehmend viel Kraft, Sie sind streckenweise sehr traurig, überfordert, energielos oder angespannt/ängstlich und ziehen sich zurück, vielleicht auch, weil nur noch wenige Dinge Spaß machen oder Angst den Alltag bestimmt, ist es sinnvoll psychologische Unterstützung zu suchen. Häufig ist zudem der Blick in die Zukunft unklar, trist oder sorgenvoll gefärbt und die Sexualität ist punktuell oder dauerhaft eingeschränkt (z.B. verminderte Lust oder Probleme, eine Erektion zu bekommen). Ein weiterer Anhaltspunkt für eine psychische Überlastung könnte eine zunehmende Gereiztheit und vermehrte Konflikte im Familien- und Freundeskreis sowie im Arbeitsumfeld sein. Auch ein eine starke Neigung, vermehrt Alkohol zu trinken sowie illegale Substanzen bzw. Medikamente zu konsumieren oder suchthaftes Verhalten (z.B. „Kaufsucht“, „Internetsucht“, Glücksspiel oder online Wetten, Hungern oder Essattacken) sprechen dafür, dass emotionale Schieflagen vorliegen, die im Rahmen einer Therapie gezielt adressiert werden können.
Für manche Menschen sind Beziehungen bereits seit jungen Jahren konfliktbelastet oder distanziert und es ist schwer, anhaltende und erfüllende Freundschaften oder Partnerschaften aufzubauen. Andere fühlen sich von ihren Mitmenschen sehr isoliert, da sie beispielsweise ein oder mehrere sehr einschneidende negative Erlebnisse hatten, die noch immer sehr präsent sind. Auch diese Faktoren sprechen dafür, dass eine
In diesem Fall können Sie gerne ein Erstgespräch bei einer unserer Therapeutinnen vereinbaren und von Ihren Beschwerden erzählen. Anhand der Schilderung der Beschwerden gibt Ihnen die Therapeutin eine fundierte Einschätzung, ob eine ambulante Psychotherapie aus fachlicher Sicht aktuell das Richtige ist. Alternativ können Sie auch mit einem/einer Ihrer behandelnden Ärzt:innen (z.B. Hausärzt:in, Psychiater:in) Rücksprache halten, sofern sich diese im Bereich Psychotherapie kompetent fühlen.
Es gilt zu beachten, dass auch ein Erstgespräch eine abrechnungspflichtige Leistung ist, die je nach Behandlerin entweder über die Versichertenkarte (bei gesetzlich Versicherten) oder per Rechnung (bei privat Versicherten und Selbstzahler:innen) zu begleichen ist.
Sind Sie privat versichert, kann es hilfreich sein, im Vorhinein in die Versicherungsunterlagen zu schauen, um zu prüfen, in welchem Umfang die private Krankenversicherung die Psychotherapie erstattet. Falls Sie gesetzlich versichert sind und bei Frau Jung die erste Stunde haben, nehmen Sie gerne Ihre Versichertenkarte mit. Sollten Vorbefunde (z.B. Klinikberichte, relevante Arztberichte) vorliegen, bringen Sie diese sehr gerne zu Ihrem Erstgespräch mit. Eine ärztliche Überweisung benötigen Sie nicht.
Zu Beginn der Therapie ist in der Regel einmal wöchentlich ein Gespräch für fünfzig Minuten geplant. In Krisenzeiten ist jedoch auch häufig eine höhere Frequenz (z.B. zweimal wöchentlich) möglich. Sprechen Sie dafür gerne die jeweilige Therapeutin an. Bei ausreichender Stabilität werden die Abstände zwischen den Sitzungen zumeist auf zwei bis drei Wochen erhöht, um die Therapie – wie ein unterstützendes Medikament – langsam „auszuschleichen“.
Anders als einst bei Sigmund Freud, bestreiten in unserem Therapieverfahren Patient:in und Therapeutin die Therapiesitzung in der Regel im Sitzen.
Veränderung braucht Zeit und viel Kraft. In der Therapie werden für Sie passende Strategien im Umgang mit Belastungen erarbeitet und eingeübt, die - anders als bei einem Medikament - häufig etwas Zeit benötigen, um ihre Wirkung zu entfalten. Für einen durchschlagenden Erfolg ist es gleichzeitig nötig, dass die Strategien auch selbstständig im Alltag durchgeführt werden. Damit ist das Resultat einer Psychotherapie - anders als beispielsweise bei einer Massage – neben der Arbeit der Therapeutin auch maßgeblich von dem aktiven Mitwirken der zu behandelnden Person abhängig. Sollte dem aktiven Mitwirken etwas entgegenstehen (z.B. Zweifel über die Sinnhaftigkeit einer Übung, Ängste, überfordert zu sein, Vertrauensprobleme mit der Therapeutin), lassen Sie es uns sehr gerne wissen, sodass wir die Therapie gemeinsam wieder stimmiger und damit effektiver für Sie gestalten können.
Ein:e Psycholog:in verfügt über ein abgeschlossenes Psychologiestudium. Ein:e psychologische:r Psychotherapeut:in ist ein:e Psycholog:in, die bzw. der im Anschluss an das Psychologiestudium zusätzlich eine mindestens dreijährige Weiterbildung für Psychotherapie einschließlich staatlicher Prüfung und Zulassung („Approbation“) absolviert hat. Ein:e Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapie ist von Hause aus Mediziner:in und hat eine Facharztausbildung erfolgreich abgeschlossen. Sie bzw. er kann entweder ärztlich psychotherapeutisch tätig sein oder medikamentöse Therapien anbieten (letzteres ist dann als Psychiater:in bekannt). Ein:e Heilpraktiker:in für Psychotherapie verfügt über eine mehrmonatige Ausbildung einschließlich Abschlussprüfung.
Während für Psychotherapie die Diagnose einer psychischen Störung gemäß des International Classification of Diseases (ICD; erarbeitet von der WHO) vorliegen muss, begleiten wir Sie sehr gerne bei psychischen Belastungen ohne Krankheitswert oder konkreten Fragestellungen zu einer bestimmten Problematik (z. B. „ich möchte mich beruflich neu orientieren, wie kann ich das anstellen?“) im Rahmen eines Coachings. Innerhalb einer Sexualberatung geht es darum, Lösungen für jegliche Probleme im Bereich der Sexualität zu finden, bzw. Sie dabei zu unterstützen eine für Sie erfüllende Sexualität zu erreichen. Auch hierfür muss keine psychische Erkrankung vorliegen.
Ein:e Psycholog:in verfügt über ein abgeschlossenes Psychologiestudium. Ein:e psychologische:r Psychotherapeut:in ist ein:e Psycholog:in, die bzw. der im Anschluss an das Psychologiestudium zusätzlich eine mindestens dreijährige Weiterbildung für Psychotherapie einschließlich staatlicher Prüfung und Zulassung („Approbation“) absolviert hat. Ein:e Fachärzt:in für Psychiatrie und Psychotherapie ist von Hause aus Mediziner:in und hat eine Facharztausbildung erfolgreich abgeschlossen. Sie bzw. er kann entweder ärztlich psychotherapeutisch tätig sein oder medikamentöse Therapien anbieten (letzteres ist dann als Psychiater:in bekannt). Ein:e Heilpraktiker:in für Psychotherapie verfügt über eine mehrmonatige Ausbildung einschließlich Abschlussprüfung.
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