Mit der Approbation als psychologische Psychotherapeutinnen mit dem Fachkundennachweis in Verhaltenstherapie sind wir bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in das Arztregister eingetragen (gemäß § 4 der Ärzte-Zulassungsverordnung).
Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung orientieren sich für gesetzlich Versicherte an dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) und für privat Versicherte an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
In unserer Praxisgemeinschaft besteht sowohl die Möglichkeit als gesetzlich Versicherte/r einen Therapieplatz zu erhalten, als auch als privat Versicherte/r und Selbstzahler:in. Coaching, Paartherapie und Sexualberatung werden nicht von den Krankenkassen übernommen, so dass die entsprechenden Kosten eine Selbstzahler:innen-Leistung darstellen.
Aufgrund der durch die kassenärztliche Vereinigung beschränkten Anzahl an Kassensitzen sind die Therapieplätze für gesetzlich Versicherte in unserer Praxis auf die psychotherapeutische Behandlung bei Frau Jung begrenzt.
In Ausnahmefällen werden die Kosten einer Therapie für gesetzlich Versicherte bei Frau Lechtape, Frau Seidenberg oder Frau Tarkel als nicht kassenzugelassene Therapeutinnen über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Diese Kostenübernahme ist durch die „Notfallregelung bei Unterversorgung“ (§13 Abs. 3 SGB V) gesetzlich geregelt, so dass gegenüber allen gesetzlichen Krankenkassen ein Anspruch auf Kostenerstattung bei unzumutbar langer Wartezeit auf einen Therapieplatz besteht.
Die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung orientieren sich für privat Versicherte an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Seit dem 01.07.24 ist eine neue Abrechnungsempfehlung der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern in Kraft getreten. Die Kosten für die Therapie werden bei Vorliegen einer Indikation (einer begründeten Diagnose) in der Regel von den privaten Krankenkassen und Beihilfestellen (in Höhe des 2,3-fachen Satzes) übernommen. Dennoch würden wir Ihnen empfehlen, sich über den Umfang der Kostenübernahme bei ihrer Krankenversicherung und Beihilfe zu informieren, da in Ausnahmefällen psychotherapeutische Behandlungen nicht oder nur zum Teil erstattet werden. Hier finden Sie eine Übersicht der abrechnungsfähigen Ziffern der gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen.
Falls Sie eine ambulante psychotherapeutische Behandlung als Selbstzahler:in bevorzugen, orientiert sich die Honorierung ebenfalls an der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP). Zu Beginn der Behandlung werden die Rahmenbedingungen in einem Behandlungsvertrag festgehalten.
Bei weiteren Fragen bezüglich der Kostenübernahme setzen Sie sich gerne mit uns per Telefon, E-Mail oder das Kontaktformular in Verbindung!
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